Warum gibt es MABiS.NeT?

Haftentlassene sind eine besonders schwierige Problemgruppe des Arbeitsmarktes. Sie dauerhaft beruflich zu integrieren, ist eine besondere Herausforderung. Dieser Herausforderung stellt sich MABiS.NeT im Einklang mit der Arbeitsmarkt- und Kriminalpolitik der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Relevanz von Bemühungen zur beruflichen Wiedereingliederung (ehemaliger) Gefangener wird durch einen Blick auf die Entlassungsstatistik deutlich. Aus den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW werden pro Jahr 16.000 bis 18.000 Gefangene in die Freiheit entlassen. Die Haftentlassenen standen dem Arbeitsmarkt für die Dauer der Strafverbüßung überwiegend nicht zur Verfügung und waren auch vor der Inhaftierung zu großen Teilen nicht beruflich integriert.

Die im Strafvollzug des Landes NRW angebotenen Berufsqualifizierungsmaßnahmen tragen erheblich zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Gefangenen bei, doch erschwert allein der Makel einer Inhaftierung die Chancen auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach der Entlassung erheblich.


© KrimD NRW

Solche Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt wiegen besonders schwer, da die Erfolge einer beruflichen Qualifizierung im Strafvollzug nachweislich „verpuffen“, wenn sich nach der Haftentlassung keine Perspektiven auf eine ausbildungsgemäße Beschäftigung oder Anschlussausbildung eröffnen.
Die Folge ist ein erheblich steigendes Rückfallrisiko, insbesondere in den ersten sechs Monaten nach der Strafverbüßung, der „Hochrisikozeit“ für eine erneute Straffälligkeit. Umgekehrt sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls signifikant, wenn die im Strafvollzug erworbenen Berufsqualifikationen in ein möglichst unmittelbar an die Entlassung anschließendes Beschäftigungsverhältnis eingebracht werden können.

So kommt einer möglichst zeitnah auf die Strafverbüßung folgenden Vermittlung in Ausbildung und/oder Arbeit sowie der Aufrechterhaltung der vermittelten Beschäftigungsverhältnisse eine entscheidende Bedeutung für die spätere Legalbewährung zu. Die in MABiS.NeT angebotenen Vermittlungs- und Stabilisierungsleistungen fördern folglich nicht nur die Chancen auf einen beruflichen Neuanfang, sondern damit gleichzeitig den Abbruch krimineller Karrieren. Insofern ist MABiS.NeT auch von erheblicher kriminalpolitischer Bedeutung.

An der Schnittstelle zwischen arbeitsmarkt- und kriminalpolitischen Bemühungen unterstützt MABiS.NeT also die Reintegrationsbemühungen der Agenturen für Arbeit/ARGEn und des Strafvollzuges. Durch die dabei entstehenden Synergieeffekte werden nicht nur die individuellen Wiedereingliederungschancen der Haftentlassenen, sondern auch der Schutz der Allgemeinheit vor neuen Straftaten und damit die öffentliche Sicherheit verbessert.

Mit MABiS.NeT sollen die Wirkungspotenziale der Angebote von Bildungsmaßnahmen im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen vergrößert und weitere, möglichst hinreichende Bedingungen für eine dauerhafte Berufsintegration der Teilnehmer/innen gewährleistet werden.